Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
ehrlich währt am längsten und Lügen haben kurze Beine. Mit diesen beiden Lebensweisheiten kann man das Erfolgskonzept des BVfK und seiner Mitglieder beschreiben. Es zählt daher zu unserem Grundaufgaben, dafür zu sorgen, dass diese Regeln auch Gültigkeit behalten, denn so ganz einfach ist das bekanntermaßen nicht.
Da gibt es immer noch Autohändler, die erobern mit Lockvogelangeboten das Internet, ein Medium, was naturgemäß dazu beiträgt, dass mehr "Schein als Sein" bisweilen gut funktioniert. Dann wird den die so erzeugte enorme Nachfrage abarbeitenden charmanten Telefonboys und -Girls noch eingetrichtert, mindestens 1000 € mehr herauszuholen, als dem Schnäppchen-Interessenten im Internet Glauben gemacht wird. Da musste der BVfK einschreiten und darauf hinweisen, dass es nicht rechtmäßig ist, mit solchen Methoden das selbst erklärte Ziel anzusteuern, zum größten EU-Neuwagenhändler in Deutschland zu werden.
Die Einsicht lässt leider auf sich warten. Stattdessen versucht man mit der Verbreitung von Lügengeschichten denjenigen Verband zu beschädigen, der sich zur Aufgabe gemacht hat, unseriöse Geschäftsmethoden im Autohandel zu bekämpfen. Nachdem ein erster Anlauf an der schnellen Entlarvung der völlig aus der Luft gegriffenen groben Schlussfolgerungen und Unwahrheiten wie auch an der Loyalität der Mitglieder gescheitert ist, scheint man nun einen zweiten Anlauf zu nehmen.
Der BVfK-Vorstand wird es auch diesmal schaffen, jeglichen Vorwurf zu entkräften und hat dazu ja bereits auch mehrfach ausführlich Stellung genommen. Wer diese Informationen noch nicht erhalten hat, möge sich bitte direkt an den Vorstand wenden: vorstand@bvfk.de
Wer an der nächsten Mitgliederversammlung, die sich auch diesem Thema widmen wird, teilnehmen möchte, kann sich hier an der Terminfindung beteiligen:
https://www.bvfk.de/terminabstimmung-zur-bvfk-mitgliederversammlung-2016/
- - - - - - - - - -
Ja, man fragt sich, was sich jemand davon verspricht, ständig mit dem Kopf gegen die Wand zu laufen? Das gilt auch für einen koreanischen Autohersteller, von dem allerdings eine wesentlich größere Gefahr ausgeht, denn er nutzt die im deutschen Rechtssystem bestehende Möglichkeit, mit Unwahrheiten zumindest Etappensiege von großer Wirkung zu verzeichnen.
Gemeint ist das Zusammenspiel von der Eilbedürftigkeit im Einstweiligen Verfügungsverfahren und der durchschlagenden Wirkung von Eidesstattlichen Versicherungen als nahezu einzigem Beweismittel zur Begründung eines Dringlichkeitsantrages, über den ein Richter innerhalb weniger Stunden zu entscheiden hat.
Wenngleich natürlich auch an dieser Stelle ganz besonders gilt, dass unwahre Behauptungen den Tatbestand des Prozessbetrugs erfüllen und gerade im Zusammenhang mit Eidesstattlichen Versicherungen zu empfindlichen Strafen führen können, kann all dies möglicherweise trotzdem hinten anstehen, wenn es der Angreifer schafft, seinen Gegner bereits auf diesem Weg so niederzustrecken, dass der nicht mehr in der Lage ist, aufzustehen.
Zu solchen Schlussfolgerungen kann man gelangen, wenn man sich die Hyundai-Affäre anschaut, die uns bekanntermaßen ebenfalls seit nunmehr gut zwei Monaten beschäftigt.
Hyundai behauptet nach BVfK-Überzeugung unrichtigerweise, die Fahrzeuge aus Osteuropa Fahrzeuge seien „entgegen ihrer Bestimmung und gegen den Willen des Herstellers aus Nicht-EWR-Ländern in den EWR (EU Wirtschaftsraum) eingeführt."
Nur wenn dies so ist, greift das Markenrecht. Das erste große Problem: Es reicht, wenn Hyundai das einfach behauptet. Den Beweis des Gegenteils zu bringen, liegt beim Angegriffenen und wie soll er das in der Kürze der Zeit schaffen, wenn er überhaupt Zeit dazu hat?
Das alles wäre zwar ärgerlich und kostenträchtig, doch noch kein wirkliches Problem, wenn es nur darum gehen würde, den Vertrieb der "Kiew-Hyundais" inerhalb der EU einzustellen.
Dann würde man dies entsprechend verbindlich in einer Unterlassungsverpflichtungserklärung vereinbaren und die Sache wäre erledigt. Doch da gibt es noch weitere Forderungen mit wesentlich verheerenderen Wirkungen:
Die Pflicht zur Auskunft über die Lieferanten, Kunden, Einkaufs- und Verkaufspreise und Schadensersatz für alles, was damit zusammenhängt. Wenngleich man für die Diskussion, ob und in welcher Höhe Schadensersatzforderungen berechtigt sind, durchaus noch genügend Zeit hätte, gilt dies für die Auskunftspflicht nicht.
Gut – das ist zwar unangenehm, tut zunächst jedoch nicht unbedingt weh, wenn man diese Informationen preisgibt, insbesondere wenn die Gegenseite (sofern man überhaupt die Möglichkeit zu Verhandlungen hat) damit die Aussicht verbindet, auf Schadensersatz verzichten zu wollen. Dabei übersehen die meisten die Konsequenzen dieser Auskünfte nicht:
Die Preisgabe der Lieferanten- und Kundenadressen werden zum Brandbeschleuniger bei einer bisher nie dagewesenen Vernichtungsaktion gegen den freien Europäischen Autohandel.
Wie gesagt: Die Tücke liegt im Zusammenspiel zwischen der unseres Erachtens unwahren Behauptung, dass die Fahrzeuge ohne Zustimmung in die EU gelangt sind und der Eilbedürftigkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren.
Hinzu kommen Anwälte der Angegriffenen, die richtigerweise zur Vorsicht und zur grundsätzlichen Präferenz der eigenen Interessen raten.
Also wird die geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung entweder unterschrieben oder der Einstweiligen Verfügung ohne Widerstand gefolgt, wobei Widerstand aus zuvor beschriebenen Gründen fast gar nicht möglich ist.
Wenn bis heute der befürchtete Flächenbrand tatsächlich noch nicht eingetreten ist, so dürfte dies zum Großteil das Verdienst des BVfK und im Übrigen auch und besonders des EAIVT in Verbindung mit einigen weitsichtigen und auch im Brancheninteresse agierender Händler sein.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Gefahr beseitigt ist. Im Gegenteil: Sie ist größer denn je und es ist größte Vorsicht, Umsicht und auch Prävention geboten. Dazu hat die BVfK Rechtsabteilung eine vielschichtige Strategie entwickelt.
Einen Teil davon erläutern Ihnen die BVfK-Juristen im heutigen Newsletter. Hierbei geht es um eine präventive Maßnahme, die im Grunde genommen kaum Nachteile nach sich zieht und mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit mit dazu beitragen kann, gegebenenfalls von gegnerischen Anwaltskosten in Höhe von mehr als 2500,- Euro verschont zu bleiben.
Eine Zusammenfassung der Hyundai-Affäre finden Sie hier:
>>> B V f K - P R E S S E M E L D U N G zur Hyundai-Affäre
- - - - - - - - - - - - - -
Was gibt es sonst noch zu berichten in diesen ereignisreichen Zeiten?
In Frankfurt läuft gerade die Automechanika, die nach eigenen Angaben „internationale Leitmesse der Automobilbranche für Ausrüstung, Teile, Zubehör, Management und Service“.
Wer keine Zeit hat, dorthin zu fahren und sich bereits heute einen Überblick und ein Stimmungsbild verschaffen möchte, dem empfehle ich den wie immer kompetent-emotionalen Bericht von Prof. Hannes Brachat, der mit den nachdenklichen Worten endet:
„…Ich hätte ja gerne eine flammende Liebeserklärung zur Automechanika abgegeben. Das wäre schön für frühere Erinnerungen an große Automechanika-Messen gewesen. Die überschäumende Begeisterung hätte aber sicher den Verstand beleidigt. Wer bringt das Kunststück fertig, den Laden im Großen zusammenzuhalten und trotzdem im Detail erfolgreich weiterzuentwickeln? Es sind da für die Zukunft pragmatische Schritte angesagt!“
Hier der Link zum vollständigen Brachat-Artikel: autohaus-online-hb-ohne-filter-vom-16-september-2016
Dem letzten Satz kann man sich nur anschließen, denn es passt zu unserem Motto:
"Alles Gute für Ihren Autohandel!"
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de